Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen Sisu Repair und ihren Auftraggebern.
1.2. Sisu Repair behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Änderungen werden auf der Website veröffentlicht und, falls relevant, per E-Mail an Auftraggeber mit laufenden Verträgen bekannt gegeben. Für neue Verträge treten die Änderungen sofort in Kraft. Laufende Verträge bleiben unter den alten Bedingungen gültig, es sei denn, der Auftraggeber stimmt den geänderten Bedingungen ausdrücklich zu. Wenn die Änderungen die Rechte oder Pflichten des Auftraggebers wesentlich beeinträchtigen, hat dieser das Recht, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung kostenfrei zu kündigen.
1.3. Sisu Repair wird sich bemühen, den Auftraggeber über den Status des Auftrags per E-Mail, Telefon oder WhatsApp zu informieren, sofern Kontaktdaten bekannt sind.
1.4. Sisu Repair behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
1.5. Der Auftraggeber muss ausschließlich die zu reparierenden Gegenstände einreichen. Zubehör oder andere Gegenstände, die für die Reparatur nicht erforderlich sind, werden nicht akzeptiert.
2. Angebote
2.1. Angebote sind unverbindlich und 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.
2.2. Angebote werden schriftlich erstellt. Mündliche Preisvereinbarungen werden schriftlich bestätigt, wobei der schriftlich festgelegte Betrag maßgeblich ist.
2.3. Die im Angebot genannten Preise sind bindend und können von den auf der Website aufgeführten Tarifen abweichen.
2.4. Angegebene Reparaturzeiten sind unverbindlich. Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt nicht zu Schadensersatz.
3. Preise und Zahlungen
3.1. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und werden in Euro angegeben.
3.2. Sisu Repair kann eine Anzahlung verlangen, bevor Teile bestellt werden. Reparaturen beginnen erst nach Eingang der Anzahlung.
3.3. Zahlungen sind per Banküberweisung, Zahlungsaufforderung oder bar zu leisten.
3.4. Der vollständige Rechnungsbetrag muss vor Übergabe der reparierten Gegenstände bezahlt werden.
3.5. Bei ausbleibender Zahlung behält sich Sisu Repair das Recht vor, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben und/oder Lagerkosten in Höhe von 10 € pro Woche zu berechnen.
3.6. Gegenstände müssen innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung über die Fertigstellung abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Lagerkosten in Höhe von 10 € pro Woche berechnet werden. Darüber hinaus trägt der Auftraggeber ab diesem Zeitpunkt das Risiko für Schäden, Verlust oder Diebstahl der Gegenstände, da diese nach Ablauf der Frist nicht mehr über die Hausratversicherung von Sisu Repair versichert sind.
3.7. Werden Gegenstände nass und/oder schmutzig eingereicht, behält sich Sisu Repair das Recht vor, zusätzliche Reinigungskosten gemäß den Angaben auf der Website in Rechnung zu stellen. Diese Kosten werden vorab mit dem Auftraggeber besprochen. Stimmt der Auftraggeber nicht zu, kann er den Vertrag stornieren.
3.8. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die Sisu Repair aufgrund der Nichterfüllung der (Zahlungs-)Verpflichtungen des Auftraggebers angemessenerweise entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.
4. Haftung
4.1. Sisu Repair haftet ausschließlich für direkte Schäden, die auf eine zurechenbare Pflichtverletzung bei der Erfüllung der Vereinbarung zurückzuführen sind.
4.2. Die Haftung ist auf den Rechnungsbetrag des betreffenden Auftrags begrenzt.
4.3. Sisu Repair haftet nicht für indirekte Schäden, wie entgangenen Gewinn oder Folgeschäden.
4.4. Sisu Repair haftet nicht für Konstruktionsfehler des ursprünglichen Herstellers oder von Dritten durchgeführte Reparaturen.
4.5. Organisiert Sisu Repair den Transport, haftet sie für Schäden während des Transports, es sei denn, die Schäden liegen außerhalb ihrer Kontrolle. Die Haftung von Sisu Repair ist jedoch begrenzt. Siehe Abschnitt 6.4 für weitere Details.
5. Beschwerden und Garantie
5.1. Beschwerden müssen vorzugsweise innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich gemeldet werden. Wird eine Beschwerde später gemeldet, behält der Auftraggeber seine gesetzlichen Rechte, sofern die Meldung innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdeckung des Mangels erfolgt.
5.2. Sisu Repair bietet eine Garantiezeit von 3 Monaten auf durchgeführte Reparaturen, ausschließlich für Beschwerden, die nachweislich auf einen Mangel in der Reparatur zurückzuführen sind. Ausnahmen gelten für Undichtigkeiten und Reparaturen von Neoprenanzügen, für die eine eingeschränkte Garantie gilt.
5.3. Wird eine Beschwerde als berechtigt angesehen, wird Sisu Repair die Reparatur kostenlos durchführen.
5.4. Hat Sisu Repair einen Fehler gemacht, erhält Sisu Repair die Gelegenheit, diesen Fehler innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
5.5. Farbabweichungen und andere geringfügige Abweichungen, die durch eine Reparatur von Sisu Repair entstehen, werden als von untergeordneter Bedeutung betrachtet und stellen keinen Grund für die Auflösung der Vereinbarung oder die Forderung nach Schadensersatz dar.
6. Versand und Besuche
6.1. Die Abgabe und Abholung von Gegenständen bei Sisu Repair erfolgt ausschließlich nach Vereinbarung.
6.2. Die Abholung von Gegenständen bei Sisu Repair durch eine andere Person als den Auftraggeber ist nur nach Rücksprache mit Sisu Repair möglich.
6.3. Der Versand von Gegenständen erfolgt auf Risiko des Auftraggebers. Es wird empfohlen, eine Transportversicherung abzuschließen.
6.4. Organisiert Sisu Repair den Transport, ist sie für Schäden oder Verluste während des Transports verantwortlich, es sei denn, die Schäden liegen außerhalb ihrer Kontrolle. In solchen Fällen ist die Haftung von Sisu Repair auf den Rechnungsbetrag des Auftrags begrenzt. Stimmt der Auftraggeber dieser Haftungsbeschränkung nicht zu, muss er den Transport selbst organisieren und gegebenenfalls eine Transportversicherung abschließen. Durch die Zustimmung zum Transport durch Sisu Repair akzeptiert der Auftraggeber diese Haftungsbeschränkung.
7. Höhere Gewalt
7.1. Im Falle höherer Gewalt ist Sisu Repair nicht verpflichtet, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Die Verpflichtungen werden für die Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt.
7.2. Höhere Gewalt umfasst alle Umstände, die außerhalb des Einflusses von Sisu Repair liegen und die Erfüllung des Vertrags verhindern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Telekommunikationsstörungen, Streiks, Naturkatastrophen, Krankheit, Brände oder behördliche Maßnahmen.
8. Anwendbares Recht
8.1. Auf alle Vereinbarungen zwischen Sisu Repair und dem Auftraggeber findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
8.2. Etwaige Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht im Bezirk, in dem Sisu Repair ansässig ist, vorgelegt.
8.3. Der niederländische Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat Vorrang vor jeglichen Übersetzungen.